Gesetze / Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
BMFBDGAnO 2020§ 1 Dienstvorgesetzte
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 08.10.2020
Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind außer der Bundesministerin der Finanzen oder dem Bundesminister der Finanzen
1.
die Präsidentin oder der Präsident der Generalzolldirektion,
2.
die Präsidentin oder der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern,
3.
die Direktorin oder der Direktor des Informationstechnikzentrums Bund,
4.
die Leiterinnen oder Leiter der Hauptzollämter,
5.
die Leiterinnen oder Leiter der Zollfahndungsämter.